15 apr 2021
Am 13.01.2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit den Entschließungsantrag "Produktivität, Resilienz und Biodiversität steigern – Agroforstwirtschaft fördern”. Darin fordert er die Bundesregierung u. a. auf, Leistungen von Agroforstsystemen zu honorieren und diese als förderfähige Landnutzungssysteme in die aktuelle Förderkulisse der 1. Säule der GAP als Greening-Maßnahme aufzunehmen.
Ganz aktuell am 01.03.2021 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) seinen Vorschlag für die Umsetzung der EU-Agrarreform vorgestellt. Eine der sechs Öko-Regelungen darin ist der „Erhalt von Agroforstsystemen auf Ackerland oder Dauergrünland". In der zweiten Säule sollen insbesondere die höherwertigen, mehrjährigen Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, darunter dann auch voraussichtlich die Anlage agroforstlicher Pflanzungen.
Es bleibt zu hoffen, dass all die rechtlichen Probleme, die jetzt bestehen, wenn auf landwirtschaftlichen Flächen Bäume gepflanzt werden, um diese auch wirtschaftlich zu nutzen, ab 2023 gelöst sind. Der Erhalt der Flächenprämie und der Flächenstatus von Agroforstsystemen sind nur einige offene Fragen.
Obwohl die Umsetzung bisher nicht so einfach ist, haben in den letzten Jahren immer mehr innovative Landwirte agroforstliche Kulturen angelegt, weil sie von deren Vorteilen überzeugt sind. Auf der Online-Tagung soll über neue Möglichkeiten und Erfahrungen aus der Praxis berichtet werden.
Agroforstsystem mit Nussbäumen (Nüsse und Wertholz) in Frankreich.
Foto: Christian Dupraz